Evangelische Senioreneinrichtungen Leverkusen gGmbH
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Besuchszeiten in unserer Einrichtung und Testzeiten für Besucher


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung für vollstationäre Einrichtungen (Corona AV Einrichtungen) treten nun ab dem 01.12.2021 folgende Regelungen in Kraft:

Testpflicht:

  • Für alle Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen gilt gem. II 3.2 Corona AV Einrichtungen eine Testpflicht für alle Besucherinnen und Besucher, auch wenn sie als vollständig immunisiert gelten.
  • Die Testpflicht gilt auch für Besuche von Ärzten, ehrenamtlichen Personen, externen Dienstleistern und Seelsorgern usw. gem. II 3.4 Corona AV Einrichtungen.
  • Bitte bringen Sie einen negativen Testnachweis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests bei jedem Besuch mit und zeigen diesen am Empfang vor.
  • Sollten Sie keine vorherige Testmöglichkeit in einer Teststelle (aktuelle Liste aller Teststellen (Testzentren, Apotheken, Arztpraxen) in Leverkusen) wahrnehmen können, so finden Sie entsprechende Testzeiten seitens der Einrichtung weiter unten auf dieser Seite.
    Der Testraum befindet sich im Erdgeschoss Raum 2.04.
  • Besucher/-innen ohne negativen Testnachweis erhalten keinen Zutritt zur Einrichtung, ausgenommen ist die palliative Versorgung.

Besucheranzahl:

  • Die Besucheranzahl ist aktuell nicht beschränkt.

Maskenpflicht / Hygienegebote:

  • In der Einrichtung herrscht grundsätzlich Maskenpflicht.
  • Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die gültigen Hygiene- und Abstandsgebote.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bereits herzlich im Voraus und stehen Ihnen für Rückfragen gern unter 0214-8513-0 zur Verfügung.



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